Die aktuelle Satzung des Tennisclub St. Arnual e.V. wurde in der Mitgliederversammlung am 9. Oktober 2009 beschlossen und kann über das nachfolgend verlinkte Dokument eingesehen werden.

Über den Inhalt der Satzung hinaus hat die Mitgliederversammlung am 9. April 2018 beschlossen, eine Arbeitsstundenregelung zur Förderung der ehrenamtlichen Vereinsarbeit und des Clublebens einzuführen. Diese Regelung sieht für alle aktiven Mitglieder im Alter von 16 bis 65 Jahren das Ableisten von 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr vor. Für jede nicht abgeleistete Stunde ist der Verein berechtigt, einen Betrag in Höhe von 10,00 EUR mit dem jeweils nächsten Mitgliedsbeitrag einzuziehen. Mit der nächsten Mitgliederversammlung im Jahr 2020 wird diese Arbeitsstundenregelung auch formal in die Satzung aufgenommen.